Skip to main content
 Freitag, 11. November 2011
 Landhotel Liebmann, 8301 Lassnitzhöhe

Clubabend am Freitag, 11: November 2011, Beginn ab 19.11 Uhr im Landhotel Liebmann, Liebmannweg 23, 8301 Lassnitzhöhe

Die Generalversammlung beginnt um 20.00 Uhr und hat nun folgende Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Vorstands über die Tätigkeit des Clubs in den letzten beiden Jahren

4. Bericht der Rechnungsprüfer und Antrag der Rechnungsprüfer auf Entlastung des Vorstands durch die Generalversammlung

5. Beschluss über die Entlastung des Vorstands

6. Bestimmung des Wahlleiters und Rücktritt des bisherigen Vorstands

7. Neuwahl des Vorstandes für die kommende Periode bis zum November 2013.

Folgende Funktionen stehen zur Wahl und es wird darüber durch die Generalversammlung einzeln abgestimmt. Der Wahlleiter stellt die Kandidaten für die jeweilige Funktion vor, bittet diese um kurze Darlegung ihrer Vorstellungen und führt folgende Wahlvorgänge durch:

o PräsidentIn

o VizepräsidentIn

o KassierIn

o SchriftführerIn

o SchriftführerstellvertreterIn

o SportleiterIn

o Marketingbeauftragte(r)

8. Der neu gewählte Vorstand nimmt die Wahl an

9. Antrag des Vorstands für die Nominierung zweier Rechnungsprüfer

10. Anträge auf Änderung der Statuten:

§ 11 (3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre; eine einmalige Wiederwahl in dieselbe Vorstandsfunktion ist möglich, danach ist eine Pause in der ausgeübten Funktion von wenigstens einer Funktionsperiode einzuhalten.

§ 11 (3) Neuer letzter Satz: „Die Generalversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf der verlängerten Funktionsperiode mit einer Stimmenmehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen in diese Funktion wählen.“

§ 13 (2) Neufassung: „Der Präsident vertritt den Verein aufgrund der im Vorstand gefassten Beschlüsse nach außen und erledigt die laufenden Geschäfte des Vereines.“

11. Allfälliges

Hinweise:

Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.

Telefax: 0316/82 73 99-4 oder E-Mail: c.stadler@sozialmanagement-stmk.at

Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder, die den Jahresmitgliedsbeitrag bezahlt haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied ist nicht zulässig. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

Mit freundschaftlichen Grüßen

Christian Stadler, Präsident